© Dr. Folker Meißner 2023
Stand: Juni 2023

Akupunktur

Wenn Sie sich für eine Akupunktur-Behandlung angemeldet haben, drucken Sie sich bitte die drei Dokumente aus, die Sie über die blauen Schaltflächen erreichen (Vorab-Info, Anamnesebogen und Erfassungsbogen „Akupuntkur“) und bringen Sie diese bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit.

HOLAR-Medizin

(R)

Wenn Sie sich für eine energiemedizische oder HOLAR-medizinische Behandlung angemeldet haben, drucken Sie sich bitte die drei Dokumente aus, die Sie über die blauen Schaltflächen erreichen (Vorab-Info, Anamnesebogen und Erfassungsbogen „HOLAR-Medizin“) und bringen Sie diese bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit.

Terminvereinbarung

Wir bieten Sprechstunden nach Vereinbarung an.

Bitte melden Sie sich telefonisch an:

Hotline (02244) 871230

Praxis für Ganzheitsmedizin Dr. med. Folker Meißner
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Medical Coaching

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Wenn Sie sich für ein Medical Coaching angemeldet haben, drucken Sie sich bitte den Erfassungsbogen aus (sie erreichen ihn über die Schaltfläche “Medical Coaching”) und bringen Sie ihn bitte ausgefüllt zum ersten Termin mit. Bitte tun Sie dasselbe auch mit dem Fragebogen zur Krankengeschichte (s. u.)
Angaben nach DSGVO, Arztrecht und Teledienstgesetz sowie Haftungshinweise finden Sie auf der Seite “Kontakt”.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten: ich bin privatärztlich niedergelassen, also kein Kassenarzt. Gesetzlich Versicherte müssen deshalb als sogenannte Selbstzahler für die Kosten selbst aufkommen. Auch für Privatversicherte gilt: Da die Schulmedizin alternativ- und komplementärmedizinische Methoden und Verfahren nicht anerkennt, ist für die überwiegende Mehrzahl der in meiner Praxis angebotenen Verfahren eine Vergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht vorgesehen. In den meisten Fällen scheidet sogar die sogenannte analoge Bewertung nach § 6 GOÄ aus, da es keine gleichartigen schulmedizinischen Verfahren gibt. Das führt dazu, dass viele meiner ärztlichen Leistungen auch von den Privatkassen nicht erstattet werden. Dies gilt sogar für Akupunktur, die ausdrücklich in der GOÄ erwähnt ist, jedoch nur als Form der Schmerztherapie. Bitte rechnen Sie also damit, dass Sie die Behandlungskosten selbst tragen müssen und von Ihrer Privatkasse nur bedingt Rückerstattungen erwarten können.
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